Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DS Firmengruppe – Marke „DS Detailing“
Inhaber: Domenic Schmidt
Krausstraße 8
53947 Nettersheim
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Fahrzeugaufbereitung zwischen der DS Firmengruppe – Marke „DS Detailing“ (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugpflege und -aufbereitung.
(2) Es handelt sich um Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
(3) Ein bestimmter Erfolg (z. B. vollständige Kratzerfreiheit oder vollständige Geruchsbeseitigung) wird nur geschuldet, sofern dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4) Die angebotenen Basispakete beziehen sich auf Fahrzeuge mit regulärer, üblicher Verschmutzung.
§3 Vertragsschluss
(1) Die Terminvereinbarung erfolgt über Kontaktformular, Telefon, WhatsApp oder E-Mail.
(2) Mit Zugang der Terminbestätigung beim Kunden kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
§4 Preise und Mehraufwand
(1) Die vereinbarten Preise gelten für Fahrzeuge im üblichen Verschmutzungszustand.
(2) Bei überdurchschnittlicher Verschmutzung, starkem Müllaufkommen oder nicht leergeräumtem Fahrzeug kann zusätzlicher Mehraufwand berechnet werden.
(3) Der Mehraufwand wird mit 40 € pro angefangene 30 Minuten berechnet.
(4) Ist das Fahrzeug nicht frei von persönlichen Gegenständen oder Müll, wird eine Pauschale von 25 € erhoben.
(5) Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
§5 Zahlungsbedingungen
(1) Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu leisten.
(2) Die Anzahlung ist spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Anbieter.
(3) Erfolgt keine fristgerechte Anzahlung, ist der Anbieter berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben.
(4) Die Restzahlung ist unmittelbar nach Durchführung der Dienstleistung vor Ort ohne Abzug fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§6 Terminabsage / Ausfallhonorar
(1) Termine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden.
(2) Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden werden 80 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar berechnet, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
(3) Die geleistete Anzahlung wird auf das Ausfallhonorar angerechnet.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§7 Mobile Durchführung
(1) Der Anbieter erbringt Leistungen mobil beim Kunden sowie stationär am eigenen Standort.
(2) Für mobile Leistungen stellt der Kunde Strom- und Wasseranschluss im Umkreis von maximal 25 Metern zur Verfügung.
(3) Der Kunde hat das Fahrzeug frei von persönlichen Gegenständen und Müll zu übergeben.
(4) Ist die Durchführung aufgrund ungeeigneter örtlicher Gegebenheiten, fehlender Versorgungsanschlüsse oder Sicherheitsrisiken nicht möglich, ist der Anbieter berechtigt, die Leistung abzubrechen. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen bestehen.
(5) Eine Haftung für unvermeidbare, branchenübliche Beeinträchtigungen des Untergrundes (z. B. durch Wasser oder Reinigungsmittel) ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
§8 Abnahme und Gewährleistung
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Sichtprüfung des Fahrzeugs.
(2) Offensichtliche Mängel sind möglichst bei Abnahme mitzuteilen.
(3) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
(4) Im Falle eines Mangels hat der Kunde dem Anbieter zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung zu beseitigen.
(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(7) Keine Mängel im Rechtssinne sind insbesondere:
nicht entfernbare Kratzer oder Lackbeschädigungen,
alters- oder nutzungsbedingter Verschleiß,
bereits vorhandene Vorschäden,
technisch nicht vollständig beseitigbare Gerüche oder Verschmutzungen.
(8) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme.
§9 Haftung
(1) Vorschäden werden vor Beginn der Arbeiten erfragt und dokumentiert.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für Schäden, die auf nicht angezeigten Vorschäden oder unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden beruhen, ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
§10 Fotos und Veröffentlichungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Fahrzeuge zu Dokumentationszwecken zu fotografieren.
(2) Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
(3) Fahrzeugkennzeichen werden unkenntlich gemacht.
§11 Streitbeilegung
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.